Bürgerservice
Unterbringung von Flüchtlingen
Die Stadt Weinstadt stellt Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, dass Sie in einer Obdachlosenunterkunft aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Sie sich keine geordnete Unterkunft beschaffen können und Leistungsberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz oder deren Familienangehörige sind.
Kosten/Leistung
Die Benutzungsgebühr der Flüchtlingsunterkünfte beträgt monatlich 26,27 € je qm/Wohnfläche.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Flüchtlingsunterkünfte-Satzung.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz) (FlüAG)
Zugehörigkeit zu