Bürgerservice
Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort
- das Landratsamt
- in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
- einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
Sie ziehen um
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle, in Weinstadt ist dies das Ordnungsamt, beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei. - Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
Tipp: Wenn Sie eine Halteverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.
Das Ordnungsamt erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder.
keine
Die Haltverbotschilder müssen mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.
je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Bei ablehnender Entscheidung Widerspruch
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.