Bürgerservice
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerbliche Zwecke) gegenüber der Stadt Weinstadt bestehen.
Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittler, Makler und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.
Die Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Antragsstellers oder der Antragstellerin.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich (formlos) beantragen.
Die Stadtverwaltung prüft Ihren Antrag. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post.
10,00 €