Bürgerservice
Verwendung des kommunalen Stadtwappens - Genehmigung beantragen
Das kommunale Stadtwappen der Stadt Weinstadt ist ein gesetzlich geschütztes Zeichen nach § 6 der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg.
Das Stadtwappen der Stadt Weinstadt ist als kommunales Hoheitszeichen geschützt und darf daher nicht beliebig verwendet werden. Die Verwendung des Wappens ist durch Firmen, Institutionen und Vereine zu beantragen. Die Genehmigung wird nur an Antragsteller*innen erteilt, die ihren Sitz in der Stadt Weinstadt haben oder in besonderer Beziehung zur Stadt stehen und Gewähr dafür bieten, dass die Verwendung des Wappens das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder schädigt.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Privatpersonen ist zur Vermeidung des Anscheins einer amtlichen Verwendung grundsätzlich untersagt und wird nur in Ausnahmefällen gestattet.
Die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens kann formlos, schriftlich oder elektronisch über das Serviceportal beantragt werden.
Es sind keine Unterlagen erforderlich. Nachweise zur geplanten Verwendung des Wappens (z.B. Beispielbilder) können dem Antrag hinzugefügt werden.
keine
Es entstehen in der Regel keine Kosten.
§ 6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) (Wappen, Flaggen, Dienstsiegel)
Auch eine Verwendung des kommunalen Stadtwappens in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem kommunalen Stadtwappen führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.