Bürgerservice
Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.
Es wurde das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz der behördlichen Erlaubnis bedarf.
Sobald das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend, unter Angabe aller im Formular erforderlichen Daten, an uns. Nach Eingang der Verlustanzeige werden die verlorengegangenen Gegenstände durch uns an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann. Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die ausgefüllte Verlustanzeige.
Unverzüglich nach Feststellen des Verlustes.
Durch die Anzeige eines Verlustes entstehen keine Kosten.
§ 37b Waffengesetz (WaffG) (Anzeige der Vernichtung, der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens)