Bürgerservice
Einbau von Regenwasserzisternen
Zisternen zählen nach § 2 Abs.3 der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Weinstadt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen und bedürfen somit nach § 15 Abs.1 a) AbwS der schriftlichen Genehmigung. Der Genehmigungsantrag ist schriftlich bei der Stadtentwässerung einzureichen (Schritt 1). Baurechtlich ist keine Genehmigung erforderlich.
Nach § 5 Abs.1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Weinstadt ist der gesamte Wasserbedarf aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung.
Mitarbeiter
Verbrauchsabrechnung Wasser und Abwasser | Stadtwerke Weinstadt
Curic, Dijana
Sachbearbeitung Stadtentwässerung
Elias, Mary
Stellvertretende Leitung Finanzverwaltung | Stellvertretende Sachgebietsleitung Kämmerei | Sachgebietsleitung Steuern | Anliegerbeiträge | Gesplittete Abwassergebühr | Wasserversorgungsbeiträge
Röschenkemper, Daniel
Teamleitung Betrieb - Stadtwerke Weinstadt | Abwasserableitung Stadtentwässerung
Steiner, Daniel
Zugehörigkeit zu