Bürgerservice
Luftballonaufstiege - Aufstiege anzeigen
Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, ist dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Erlaubt sind maximal 499 Ballone, wenn diese nicht gebündelt werden (keine Ballontrauben) und keine harten Gegenstände (z.B. Knicklichter, Holz, Plastik, Wunderkerzen, Metall, Leuchtstäbe usw.) in oder an den Ballonen befestigt werden.
Zum Befüllen der Ballone muss ein nicht brennbares Gas (z.B. Helium) benutzt werden.
Es gibt zwei Fälle, in denen bei einem Aufstieg von Luftballonen eine Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist:
- In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
- Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.
Eine Anzeige Ihres Vorhabens ist ausreichend. Diese kann entweder unter oben aufgeführte Onlineanzeige oder per E-Mail an ordnungswesen(at)weinstadt.de erfolgen. Eine Genehmigung oder Bestätigung Ihres Vorhabens erhalten Sie nicht. Sollten aus Sicht der Behörde Einwände gegen Ihr Vorhaben bestehen, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen. Auf diesem Infoblatt der Deutschen Flugsicherung erhalten Sie weitergehende Informationen zu dem Thema: Infoblatt DFS - Kinderluftballons
Keine.
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone erfolgen.
Keine.