Bürgerservice
Drohnenaufstiege - Aufstiege anzeigen
Möchten Sie bei einer Veranstaltung oder im Zuge Ihrer Arbeit (z.B. Vermessungen, Werbefilme) eine Drohne auf öffentlicher Fläche aufsteigen lassen, ist dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Nutzungsberechtigte müssen eine Erklärung an das Regierungspräsidium Stuttgart schicken und sich mit den Bestimmungen vertraut machen. Außerdem muss das Vorhaben bei der zuständigen Ortspolizeibehörde angezeigt werden.
Sobald ein Aufstieg über die Richtlinien der Allgemeinverfügung hinaus geht (z.B. Gerät mit Abfluggewicht von mehr als 10kg), muss eine Einzelaufstiegserlaubnis beantragt werden (siehe https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Unbemannte+Luftfahrtsysteme+Drohnen++Aufstiegserlaubnis+beantragen-2467-leistung-0).
Eine Anzeige Ihres Vorhabens ist ausreichend. Diese kann entweder unter der oben aufgeführten Onlineanzeige oder per E-Mail an ordnungswesen(at)weinstadt.de erfolgen. Eine Genehmigung oder Bestätigung Ihres Vorhabens erhalten Sie nicht. Sollten aus Sicht der Behörde Einwände gegen Ihr Vorhaben bestehen, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen. In der Allgemeinvefügung (s.o.) erhalten Sie weitergehende Informationen zu dem Thema.
Flughaftpflichtversicherung
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Drohne erfolgen.
Keine.